Erziehungsstellen sind Eltern, Paare oder Einzelpersonen mit einer pädagogischen Qualifikation, die bis zu zwei Kinder in ihrem Haushalt aufnehmen. Besonders geeignete Personen ohne pädagogische Ausbildung können nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme, die in Kooperation mit dem Landesjugendamt und der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland angeboten wird, jedoch ebenfalls als Erziehungsstelle anerkannt werden.
Wir sind Teil der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland e. V.
In Erziehungsstellen werden Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 16 Jahren vermittelt, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen. Es handelt sich um Kinder und Jugendliche, die in früher Kindheit vernachlässigt wurden, seelische und körperliche Misshandlungen oder andere Traumata erlitten haben.
Erziehungsstellen erhalten intensive Begleitung und Hilfestellung in Form von regelmäßigen Gesprächen mit ihrer Erziehungsstellenfachberatung, welche die Erziehungsstelle auch in der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt, der Schule und anderen Institutionen unterstützt.
Erziehungsstellen erhalten einen vom Landesjugendamt festgelegten Erziehungsbeitrag sowie einen Beitrag zur Alterssicherung und für die Kinder und Jugendlichen ein altersentsprechendes Pflegegeld.
Erziehungsstellen haben Freude am Zusammenleben mit Kindern und lassen sich auf ein fremdes Kind mit seiner ganz speziellen Lebensgeschichte ein. Sie unterstützen und fördern es entsprechend seinem Bedarf.
Erziehungsstellen sind bereit, die Beziehung zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern aufrechtzuerhalten, wenn dies für die Entwicklung des Kindes förderlich ist
Erziehungsstellen sind bereit zur Reflexion der eigenen Handlungsweisen und zur Weiterentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen. Dazu gehört die Teilnahme an Fortbildungen, Elternabenden und dem monatlichen Austausch mit anderen Erziehungsstellen.
Erziehungsstellen arbeiten eng mit der Erziehungsstellenfachberatung, dem Vormund, Mitarbeiter*innen von Jugendämtern sowie anderen Institutionen zusammen.
Die Arbeit der Erziehungsstellen ist verantwortungsvoll und sehr abwechslungsreich. Sie umfasst neben der täglichen pädagogischen Arbeit:
• Die enge Zusammenarbeit mit der Erziehungsstellenberatung
• Die Bereitschaft zur Reflexion der eigenen Handlungsweisen
• Die Teilnahme an der Hilfeplanung
• Die Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen durch Fortbildungen
• Den regelmäßigen Austausch mit anderen Erziehungsstellen
• Die Zusammenarbeit mit Jugendamt und Herkunftsfamilie
Erziehungsstellen erhalten einen vom Landesjugendamt festgelegten Erziehungsbeitrag sowie einen Beitrag zur Alterssicherung und für die Kinder/Jugendlichen ein altersentsprechendes Pflegegeld.
Intensive Begleitung und Hilfestellung erhalten die Erziehungsstellen in regelmäßigen Gesprächen durch ihre Erziehungsstellenberatung.
Weitere Informationen sind in der folgenden PDF-Datei zu finden
Krefelder Str. 122
41539 Dormagen
Für alles Bunte und Besondere im Raphaelshaus sind wir auf Spenden angewiesen. Werde Unterstützer*in des Raphaelshauses!
Neben unseren differenzierten stationären und teilstationären Angeboten rundet unser kleiner ambulanter Bereich das Portfolio des Raphaelshauses ab.
Spezialisiert haben wir uns insbesondere auf das Familienaktivierungsmanagement und die Themenzentrierte Arbeit.
Dieses Angebot umfasst ein intensives sechswöchiges Training in der Familie.
FAM stellt das System Familie in den Mittelpunkt und nutzt deren Ressourcen.
Perspektive für nachfolgende und stabilisierende Hilfen entwickeln
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage
Zielvereinbarung: Unmittelbarer Beginn von FAM mit Zielvereinbarung im Erstgespräch
Pro Familie durchschnittlich 19,5 Wochenstunden (flexibel eingesetzt) oder FAM im 1. Lebensjahr (14 + 2,5 Wochenstunden).
Zwischenreflektion nach ca. 4 Wochen (Austausch zwischen Jugendamt und FAM-Team, Vorbereitung weiterführender Hilfen
Abschluss nach 6 Wochen, gemeinsame Auswertung
Abschlussbericht:
Vorlage des Abschlussberichtes am Ende der 6. Woche
Unmittelbarer Einsatz der weiterführenden Maßnahmen am Ende der 6. Woche
Dieses ambulante, handlungsorientierte Trainingsprogramm kann auch als eine zeitnahe Anschlussmaßnahme an einen FAM-Einsatz genutzt werden.
FAIR ist vorgesehen für Familien mit komplexen und chronifizierten Problemlagen, mit Kindern im Alter von 0-18 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bereitschaft, eine lösungs- und ressourcenorientierte Hilfe anzunehmen
Wunsch nach zielgerichteter Unterstützung und Stabilisierung nach vorangegangenen Maßnahmen (z. B. FAM, Inobhutnahmen)
Mitwirkung bei der Erarbeitung individueller Problemlösungsstrategien
mindestens ein Elternteil ist zur Zusammenarbeit bereit und verfügt über hinreichende Möglichkeiten
Erhöhung der Sicherheit des/der Kindes/Jugendlichen in der Familie
Verbesserung der Entwicklungschancen von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern
Vernetzung der Familie in unterstützenden Strukturen unter Berücksichtigung des Sozialraumes
Stabilisierung der Familie
Stärkung der Elternkompetenzen
Erkennen und Einüben von adäquaten Verhaltensmustern zur selbstverantwortlichen Lebensbewältigung
Bearbeitung von Zielplänen in überprüfbaren Entwicklungsschritten
Dieses Behandlungsangebot im Raphaelshaus und richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Auffälligkeiten in der sexuellen Entwicklung mit Tendenz zu Grenzverletzungen oder sexuellen Grenzverletzungen und Gewalt zeigen.
Daneben bietet die Themenzentrierte Arbeit eine analog zur Alltagspädagogik stattfindende Unterstützung bei dissozialen, oppositionellen oder anderen dysfunktionalen Verhaltensweisen, ebenso bei der Bewältigung belastender Lebensereignisse.
In der Regel findet die TZA in Form von wöchentlichen Einzelsitzungen statt. Um einen fortwährenden Informationsaustausch zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hilfe- und Bezugssystemen von großer Bedeutung. Zudem ist eine enge Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten gefordert, damit der biografische und systemische Hintergrund verstanden und bewertet werden kann.
Auffälligkeiten zeigen sich häufig schon sehr früh und werden zum Teil schon aus Kindergärten berichtet. Die Einordnung, ob es sich hier um normale sexuelle Entwicklungsstadien oder schon um grenzverletzendes Verhalten handelt, ist oft schwierig und bewegt sich zwischen Bagatellisierung und Dramatisierung. Wir können helfen, die Sachlage einzuordnen und ggfs. sich anbahnende Entwicklungsstörungen zu verhindern.
Bei eindeutig dokumentierten Grenzverletzungen hilft eine deutliche und klare Konfrontation mit nachgängiger individueller Aufarbeitung und Förderung, weitere Übergriffe zu verhindern und eine gesunde sexuelle und soziale Entwicklung zu ermöglichen.
Insbesondere nach stationären Aufenthalten in spezialisierten Gruppen, die hohe Kontrolle und Schutz bieten, gestalten sich die Übergänge in andere Gruppen oder zurück in die Familie als schwierig. Wir können helfen, die Jungen weiter für das Thema zu sensibilisieren und gleichzeitig darin zu unterstützen, die gelernten neuen Verhaltensmuster weiterhin zu nutzen, um Rückfälle in alte zu vermeiden.