Gemäß § 67 SGB XII sind für Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Durch die sozialen Schwierigkeiten ist eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erheblich beeinträchtigt oder unmöglich.
Zu diesem Personenkreis gehören junge Menschen, die
- ohne Arbeits- und Ausbildungsstellen keine Perspektiven haben
- aus dem Vollzug entlassen, orientierungslos der neuen Situation gegenüberstehen
- soziale Beziehungen nicht eingehen oder halten können
- nicht über die erforderlichen Kommunikationstechniken verfügen, um ihrem Bedürfnis nach Kontakt entsprechen zu können
- nicht über ausreichendes Gesundheitsbewusstsein verfügen
- von Arbeits- und/oder Obdachlosigkeit bedroht sind
- über keine persönlichen Ressourcen für eine eigenständige Lebensführung verfügen
- mangelnde Unterstützung aus dem sozialen Umfeld erfahren
- über keine Handlungsstrategien zur Überwindung von Schwierigkeiten verfügen
- sich einer Gefährdung eines ökonomisch selbstständigen Lebens ausgesetzt sehen
- keine Lebensperspektiven entwickelt haben
- von dauerhafter sozialer Destabilisierung und Desintegration bedroht sind
- keine Hilfe zur Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige erhalten können
- umfassender Stabilisierung und Hilfen zur Integration in Gesellschaft und Arbeitsleben bedürfen
Grundsätzlich ähneln sich die pädagogischen Inhalte und Ziele wie unter dem Angebot „Jugendwohnen“ beschrieben.
Bei der Zielgruppe der jungen Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten i. S. d. § 67 SGB XII kann es oftmals aber nicht darum gehen, abschließende Hilfen im Sinne einer Behebung der Probleme zu leisten. Es geht vielmehr um eine Stärkung der persönlichen Ressourcen und Erweiterung der Handlungsstrategien, zumindest aber darum, eine Verschlimmerung vorübergehend oder dauerhaft zu verhindern.